Digitale Rechteverwaltung (auch Digitales Rechtemanagement, Digitale Beschränkungsverwaltung oder kritisch-ironisch Digitale Rechteminderung[1] bzw. englisch Digital Rights Management oder kurz DRM) ist eine Art von Kopierschutz, bei dem nicht die Kopie verhindert wird, sondern die Nutzung (und Verbreitung) digitaler Medien kontrolliert werden soll.[2]
Vor allem bei digital vorliegenden Film- und Tonaufnahmen, aber auch bei Software, elektronischen Dokumenten oder elektronischen Büchern findet die digitale Nutzungsverwaltung Verwendung. Sie ermöglicht Anbietern, die solche DRM-Systeme einsetzen, prinzipiell neue Abrechnungsmöglichkeiten, um beispielsweise mittels Lizenzen und Berechtigungen sich Nutzungsrechte an Daten, anstatt die Daten selbst, vergüten zu lassen. Für den Endnutzer bedeutet das eine Beschränkung.[1]